Mit dem City-Ticket bietet die Deutsche Bahn Reisenden gleich noch den Fahrschein für die Fahrt mit Tram, S-Bahn oder Bus in 130 deutschen Städten kostenlos dazu. Ab Dezember 2023 ist das City-Ticket nur noch beim Flexpreis-Ticket über 100 km enthalten. Bei Sparpreisen ist der City-Zusatz optional buchbar. Doch in welchen Tarifzonen gilt das City-Ticket? Und wie lange ist es in den Städten gültig? Kann ich ein DB City-Ticket auch als Tageskarte für Bus & Bahn nutzen? Ausführliche Antworten gibt’s gleich. Jetzt Bahnticket buchen:

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DB City-Ticket Kurzinfo

Gültigkeit kostenlose Fahrt mit Bus, S-Bahn und U-Bahn:
– zum Abfahrtsbahnhof
– vom Ankunftsbahnhof zum endgültigen Ziel
im Regelfall in den innerstädtischen Tarifzonen.
Voraussetzung
  • Flexpreis-Ticket mit mit mehr als 100 km Reiseentfernung
  • Sparpreis-Tickets enthalten kein City-Zusatz mehr automatisch; stattdessen wird je nach Verbindungsanfrage die City-Option beim Ticket dazu ausgegeben
  • BahnCard ist nicht nötig!
Geltungsdauer am Abfahrtsort – einfache Fahrt am 1. Geltungstag des Tickets zum Abfahrtsbahnhof
Geltungsdauer am Ankunftsort – einfache Fahrt in Richtung des endgültigen Ziels
– Rundfahrten ausgeschlossen
– gültig bis zum Betriebsschluss des lokalen Verkehrsunternehmes
– maximal bis 3 Uhr

City-Ticket ab Dezember 2023 beim Sparpreis nicht mehr enthalten

Eine Änderung gibt es mit dem DB Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 beim City-Ticket. Bisher war das City-Ticket für die kostenfreie Anfahrt bzw. Weiterfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln automatisch bei allen Flexpreis-Tickets und regulären Sparpreis-Tickets mit dabei. Ausnahme bildete bislang nur der Super Sparpreis, der kein City-Zusatz enthielt. Viele Reisende verfügen aber mittlerweile mit dem Deutschland-Ticket über eine Fahrkarte für den Nahverkehr. Darum entfällt das City-Ticket künftig bei den Sparpreisen. Sparpreis-Kunden und erstmals auch Super Sparpreis-Kunden erhalten bei Bedarf ein City-Ticket für den ÖPNV zum jeweiligen Preis des Verkehrsverbundes. Bei den Flexpreis-Tickets ist der City Zusatz auch weiterhin immer dabei.

Was ist das City-Ticket?

Das City-Ticket ermöglicht ein komfortables Reisen mit dem öffentlichen Nahverkehr in aktuell 130 Städten zum Abfahrtsbahnhof sowie vom Ankunftsbahnhof bis zum endgültigen Ziel. Es berechtigt zur einmaligen Fahrt mit Bus & Bahn zum Abfahrtsbahnhof und vom Ankunftsbahnhof zum endgültigen Ziel.

Welches DB Fahrkarten enthalten ein City-Ticket?

Inzwischen gibt es das City-Ticket für alle Reisenden, sofern Sie ein DB Ticket kaufen, bei dem die Reiseentfernung mehr als 100 Kilometer beträgt und Start- sowie Zielbahnhof in Deutschland liegen. Dies ist im Preis der für den Flexpreis automatisch enthalten. Dazu muss auf der Fahrkarte der Zusatz +City hinter dem Start bzw. dem Ziel vermerkt sein. Hat Ihre Fahrkarte solch einen Vermerk, können Sie zusätzlich kostenlos im Nahverkehr reisen.

  • Das City-Ticket gibt für alle Bahnkunden, die Tickets zum Flexpreis erworben haben.
  • Kunden, die ein Ticket zum Super Sparpreis oder Sparpreis erwerben, können die City-Option optional dazu buchen.
  • Eine BahnCard ist nicht nötig, um vom City-Ticket profitieren zu können.
  • Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Fahrkarten mobil, online oder am Schalter kaufen. Prüfen Sie einfach nur auf Ihren Tickets, ob der Start- bzw. Zielbahnhof den Zusatz +City enthält.
Flexpreis Sparpreis Super Sparpreis
Günstiger Preis – Preis max. 149 Euro; 2. Klasse
– Preis max. 249 Euro; 1. Klasse
– Preis ab 21,50 Euro, 2. Klasse
– Preis ab 32,30 Euro, 1. Klasse
– Preis ab 17,90 Euro, 2. Klasse
– Preis ab 26,90 Euro, 1. Klasse
Erstattung / Umtausch Umtausch kostenlos vor dem 1. Geltungstag, danach 19€ (Fernverkehr) und 17,50€ (Regioverkehr) Umtausch gegen Bahn Gutschein vor dem ersten Geltungstag für 10 Euro Gebühr nicht möglich
City-Ticket ab 100km Entfernung nicht enthalten nicht enthalten
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City-Ticket beim Sparpreis zubuchbar

Inzwischen enthalten die Sparpreis-Tickets kein City-Ticket mehr automatisch, wie dies bis zum Dezember 2023 der Fall war. Stattdessen wird nun bei der Buchung von Sparpreis- und Super-Sparpreis-Tickets die City-Option automatisch mit ausgegeben, sofern die Verbindungsanfrage nicht nur reine Bahnstrecken, sondern auch Teile des ÖPNVs beinhaltet. Der Preis des Gesamttickets ändert sich dann. Der Hinweis erfolgt dann wie folgt:

Hinweis zum City-Ticket: Das City-Ticket wird im Super Sparpreis und Sparpreis passend zu Ihrer angefragten Verbindung ausgegeben.

Dieser Satz steht dann in der Verbindungssuche. In den angebotenen Tickets erscheint dann ein Häkchen mit dem Vermerk City-Ticket.

Brauche ich eine BahnCard?

Mit den Tickets der DB zum Flexpreis brauchen Sie inzwischen keine BahnCard mehr, um den Nahverkehr kostenlos mitnutzen zu können. Zuvor war das City-Ticket ein exklusives Angebot für BahnCard-Inhaber. Wenn Sie Tickets mit mehr als 100 km im Fernverkehr buchen, enthalten diese Fahrkarten inzwischen automatisch den Zusatz +City. Damit können Sie dann im Geltungsbereich der teilnehmenden Städte auch den Nahverkehr kostenlos mitnutzen. Noch preiswerter reisen Sie im ICE mit unseren 10 Tipps für günstige Bahntickets.

Wie lange ist das City-Ticket gültig?

Das City-Ticket gilt für BahnCard-Kunden am 1. Geltungstag für die einmalige Weiterfahrt zum endgültigen Zielort der gewünschten Zugverbindung. Am „City-Rückfahrt“-Datum gilt die City-Option für das einmalige Reisen zum Startbahnhof der Rückfahrt. Dabei ist das City-Ticket jeweils bis zum Betriebsschluss der lokalen Verkehrsunternehmen in der Stadt, jedoch maximal bis 3:00 Uhr des Folgetags, gültig. Entsprechend gilt: Das City-Ticket ist zwar den ganzen Tag gültig, allerdings nur für eine einfache Fahrt – und nicht als Tageskarte.

Wichtig: Ein Flexpreis-Ticket im Fernverkehr ist immer zwei Tage gültig. Unterbrechen Sie also Ihre Fahrt und setzen Sie sie erst am nächsten Tag fort, muss das Ankunftsdatum durch einen Zangenabdruck auf der Fahrkarte bestätigt werden, um das City-Ticket an diesem Tag im gewünschten Geltungsbereich nutzen zu können.

Wo gilt das City-Ticket?

Im Folgenden gibt es Informationen zur Nutzung der DB Fahrkarte als City-Ticket in den größten Städten Deutschlands. Ebenfalls erhalten Sie Informationen zum Geltungsbereich und zur Frage, ob Flughäfen mit den City-Tickets erreichbar sind, oder ob zusätzliche Nahverkehr-Tickets benötigt werden. Die Übersicht mit allen Informationen zum City-Ticket:

City-Ticket Berlin

Der Geltungsbereich des City-Tickets in Berlin umfasst Bus, Tram, S-Bahnen und U-Bahnen im gesamten Stadtgebiet, das bedeutet in den Tarifzonen A und B. Für die Fahrt zum Flughafen Berlin-Brandenburg brauchen Sie noch ein Anschlussticket für den Tarifbereich C. Tipp: Wer ein Zugticket zum  / vom Flughafen will, sollte auch in der DB Fahrplanauskunft diesen Bahnhof so auswählen. Der Flughafen wird auch von immer mehr DB-Zügen angefahren, so dass Sie damit kein Anschlussticket für die S-Bahn mehr benötigen.

BVG-Fahrplanauskunft S-Bahn Berlin
In Berlin gilt das City-Ticket inzwischen in den Tarifzonen A und B – also im kompletten Stadtgebiet. Zuvor bis 2020 war nur der Berliner S-Bahn-Ring mit Tarifzone A enthalten.

City-Ticket Hamburg

Das DB City-Ticket für Hamburg umfasst als Geltungsbereich die Tarifbereiche A und B. Bahn-Reisende können also mit Tickets zum Flexpreis auch für die Fahrt mit S-Bahn, U-Bahn oder Bussen innerhalb dieser Tarifzonen nutzen. Das Bahn City-Ticket Hamburg gilt also im Westen bis nach Wedel, im Norden bis nach Tanneneck und Meeschensee, im Osten bis Hamburg-Bergedorf und im Süden Hamburgs bis Ashausen bzw. Klecken. Der Flughafen Hamburg ist also mit einem DB City-Ticket erreichbar. Folgende Tarifgebiete gelten bei Start bzw. Ziel Hamburg:

  • Start oder Ziel auf der Fahrkarte: Hamburg+City = HVV-Nutzung im Geltungsbereich Hamburg AB
  • Start oder Ziel auf der Fahrkarte: Hamburg-Harburg+City = HVV-Nutzung im Geltungsbereich Harburg
  • Start oder Ziel auf der Fahrkarte: Lüneburg+City = HVV-Nutzung im Geltungsbereich Lüneburg.
Hamburg Panorama
In Hamburg gilt das DB City-Ticket in den Tarifzonen A und B. Das sollte für die meisten Fahrgäste ausreichen.

City-Ticket München

Ein Bahnticket mit einem DB City-Ticket München berechtigt zur Fahrt im Geltungsbereich des MVV-Innenraums. Dieser umfasst die Stammstrecke München von Pasing bis München Ostbahnhof, aber auch zur Fahrt mit allen Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen. Sie können mit einem City-Ticket München auch die U2 bis Messestadt Ost nutzen. Wer zum Franz-Josef-Strauß-Flughafen München möchte, muss ein zusätzliches Ticket erwerben.

City-Ticket Köln

Ein Bahnticket mit dem Zusatz Köln + City berechtigt zur einmaligen Fahrt innerhalb des Stadtgebietes von Köln mit Bus & Tram, S-Bahnen und U-Bahnen. Enthalten ist beim City-Ticket Köln als Geltungsbereich das Tarifgebiet 2100; dies umfasst Fahrten der Preisstufe 1b. Wer mit dem City-Ticket Köln zum Flughafen Köln/Bonn möchte, kann dies tun – der Airport liegt in Köln ist schnell vom Zentrum aus erreichbar und gehört mit zum KVB-Tarifgebiet 2100.

Geltungsbereich City-Ticket: Alle Städte & Tarifzonen im Überblick

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den aktuell 130 Städten in Deutschland, in denen City-Tickets für die gebuchte Bahnverbindung gelten. Der Geltungsbereich ist im Regelfall der innerstädtische Bereich; Flughäfen vor den Stadttoren gehören meist nicht dazu. Aber selbst, wer nicht ganz zentral wohnt, sollte in dieser Liste vorab prüfen, ob sein endgültiges Reiseziel auch im Geltungsbereich der Tarifzone liegt, in der das City-Ticket noch Gültigkeit besitzt. Die Übersicht mit Informationen zu Städten und jeweiligem Geltungsbereich für City-Tickets:

Aachen: Tarifgebiet Stadt Aachen
Aalen: Tarifzonen 1000–1084 +1175
Aschaffenburg: Tarifzone 9111
Augsburg: Innenraum Augsburg (Tarifzonen 10 und 20)
Bad Homburg: Tarifgebiet 5101
Baden-Baden: Tarifwabe 480
Bamberg: Tarifzone 1100
Bayreuth: Tarifzone 1200
Bergisch-Gladbach: Tarifgebiet 2310
Berlin: komplettes Stadtgebiet (Tarifzone A und B)
Bielefeld: Tarifgebiet 6000
Bochum: Tarifgebiet 36
Bonn: Tarifgebiet 2600
Bottrop: Tarifgebiet 25
Braunschweig: Tarifzone 40
Bremen: Tarifgebiet 1
Bremerhaven: Tarifgebiet 2
Celle: Stadtgebiet Celle
Chemnitz: Tarifzone 13
Cottbus: Tarifgebiet Cottbus AB
Darmstadt: Tarifgebiete 4001, 4035, 4045
Delmenhorst: Tarifzone 710
Detmold: Tarifgebiet Detmold
Dortmund: Geltungsbereich Tarifgebiete 37 und 38
Dresden: Tarifzone 10
Düren: Stadtgebiet Düren
Düsseldorf: Tarifgebiete 43 und 53
Duisburg: Tarifgebiete 23 und 33
Erfurt: Tarifzone 10
Erlangen: Tarifzone 400
Essen: Tarifgebiete 35 und 45
Esslingen am Neckar:Tarifzone 31
Feldhausen: Stadtgebiet Bottrop (Tarifgebiet 25)
Flensburg: Zone 2000
Frankfurt (Main): Geltungsbereich Tarifgebiet 50, allerdings ohne Flughafen
Freiburg (Brsg): Tarifzone A
Friedrichshafen: Tarifzone 10
Fulda: Tarifgebiet 2001
Fürth(Bay): Stadtgebiet Fürth
Gelsenkirchen: Tarifgebiet 26
Gera: Tarifzone 40
Gießen: Tarifgebiet 1501
Greifswald: Gesamtnetz City-Bus Greifswald
Göttingen: Stadtgebiet Göttingen
Gütersloh: Stadtgebiet Gütersloh
Hagen: Tarifgebiet 58
Halle:Tarifzone 210
Hamburg: Geltungsbereich Großbereich Hamburg (Ringe A + B)
Hameln: Hameln (Tarifzone Hameln)
Hamm (Westf.): Stadtgebiet Hamm (Stadt/Gemeinde 2100)
Hanau: Tarifgebiet 3001
Hannover: Ticket-Zone Hannover
Heidelberg:Großwabe Heidelberg
Heilbronn: Tarif-Zonen 10 und 20
Herford: Tarifgebiet Herford
Herne: Tarifgebiet 27
Hildesheim: Stadtgebiet Hildesheim
Ingolstadt: Tarifzone 100
Iserlohn: Tarifzone 8130
Jena: Tarifzone 30
Kaiserslautern: Tarifzone 800
Karlsruhe: Tarifzone 100
Kassel: Tarifgebiet Stadt Kassel
Kiel: Tarifzonen 4000 sowie 3110, 3130, 3140, 5120, 5130 und 5140, ohne Fährlinien
Koblenz: Tarifzonen 101 –107
Köln: Tarifgebiet 2100
Konstanz: VHB-City-Zone Konstanz
Krefeld: Tarifgebiet 32
Leipzig: Geltungsbereich in der Tarifzone 110
Leverkusen: Tarifgebiet 2200
Lippstadt: Stadt/Gemeinde 9160
Lörrach: RVL-Zone 1
Ludwigsburg: Tarifgebiet 34
Ludwigshafen: Großwabe Ludwigshafen
Lübeck: Kernzone 6000
Lüneburg: Tarifzone 807
Magdeburg: Tarifzone 10
Mainz: Geltungsbereich im Tarifgebiet 65 ohne Wiesbaden, Ginsheim, Gustavsburg, Walluf
Mannheim: Großwabe Mannheim
Marburg: Tarifgebiete 0501, 0540, 0546
Minden (West.): Tarifgebiet Minden
Moers: Tarifgebiet 22
Mönchengladbach: Tarifgebiet 50
Mülheim (Ruhr): Tarifgebiet 34
München: Stadtgebiet München (Innenraum/München)
Münster (Westf.): Stadt/Gemeinde 5000
Neumünster: Tarifzone 3500
Neuss: Tarifgebiet 52
Neustadt/Weinstraße: Tarifwaben 132, 142,. 152
Nürnberg: Tarifzonen 100/200 ohne Fürth
Oberhausen: Tarifgebiet 24
Offenbach: Tarifgebiet 3601
Offenburg: Tarifzonen 50, 51, 52
Oldenburg (Oldb): Tarifgebiet 3
Osnabrück: Tarifzone 0
Paderborn: Stadtgebiet Paderborn
Passau: Stadtgebiet Passau
Pforzheim: Tarifzone 10
Potsdam: Tarifgebiet Potsdam AB
Ravensburg/Weingarten: Tarifzonen 30, 31, 32
Recklinghausen: Tarifgebiet 17
Regensburg: Tarifzonen 1 +2
Remscheid: Tarifgebiet 75
Reutlingen: Stadt Reutlingen (inkl. Stadtteile)
Rheine/Westf.: Stadt/Gemeinde 1780
Rostock: Tarif-Bereich HRO
Saarbrücken: Großwabe Saarbrücken
Salzgitter: Tarifzone 60
Schwerin: (Tarifzone 1 „Stadtnetz“
Siegen: Stadtgebiet Siegen
Solingen: Tarifgebiet 74
Speyer: Tarifwabe 143
Stuttgart: Tarifzonen 10 und 20
Trier: Tarifzonen 1 – 4
Tübingen: Tarifgebiet Stadtgebiet Tübingen (Preisstufe 11)
Ulm/Neu-Ulm: Tarifzone 10/20
Wanne-Eickel: Tarifgebiet 27
Weimar: Tarifzone 20
Wiesbaden: Tarifgebiet 65 ohne Mainz, Ginsheim, Gustavsburg, Walluf
Wilhelmshaven: Tarifzone 100
Witten: Stadtgebiet Witten
Wolfsburg: Tarifzone 20
Worms: Tarifwaben 23, 33, 43, 53
Würzburg: Großwabe (Würzburg, Gerbrunn, Höchberg)
Wuppertal: Tarifgebiete 65 und 66
Zwickau: Stadtgebiet Zwickau + Tarifzone 16

Auf dieser Website der Bahn gibt es das aktuelle PDF mit allen aktuellen Städten und Tarifgebieten für die Nutzung des City-Tickets einzusehen.

Gilt das City-Ticket auch für Kinder?

Das City-Ticket gilt auch für Ihre Mitfahrer (inkl. Familienkinder), sofern diese auf dem Fahrschein eingetragen sind. Hierbei muss nur die Anzahl der Reisenden vermerkt sein, nicht der Name der Reisenden. Allerdings gilt die kostenfreie Kindermitnahme mit einer BahnCard 100 zwar in der DB, nicht jedoch im öffentlichen Nahverkehr.

Gilt das City-Ticket als Tageskarte?

Im Flexpreis-Ticket ist das City-Ticket bei einer Fahrtdistanz von mehr als 100 Kilometern im Fernverkehr automatisch enthalten. Dies berechtigt zur einmaligen Fahrt im Nahverkehr – und zwar in Richtung des Abfahrtsbahnhofs und vom Ankunftsbahnhof zum endgültigen Ziel. Ale Tageskarte sind City-Tickets als nicht gültig, allerdings können Sie den Nahverkehr damit einmalig nach Ankunft bis zum Betriebsschluss der Verkehrsunternehmen, maximal aber bis 3 Uhr morgens nutzen.


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